1. Änderung eines Ereignisses aus rechtlicher Sicht
Da die Regeln für die Ausstellung von Eintrittskarten sehr streng sind, hat eine Änderung der Veranstaltung, insbesondere eine obligatorische Angabe auf der Eintrittskarte (z. B. Künstlerwechsel, Absage oder Verschiebung, Änderung des Veranstaltungsortes), wichtige Auswirkungen auf die Gültigkeit der Eintrittskarte.
Aus steuerlicher Sicht sind die gemeldeten gedruckten Tickets (nicht die von den Teilnehmern selbst ausgedruckten E-Tickets) nicht mehr gültig. Sie müssen daher vernichtet und neue Tickets ausgestellt werden.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldbuße von 15 bis 30 Euro pro nicht konformem Ticket geahndet.
Dennoch kann die ursprüngliche Ticketausstellung ihre Gültigkeit behalten, sofern ein Antrag beim Finanzamt der Stadt, in die die Veranstaltung verschoben wird, gestellt und im Voraus eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt wird.
Bedenken Sie außerdem, dass die Eintrittskarte aus rechtlicher Sicht einen Vertrag zwischen dem Veranstalter bzw. Sender und dem Zuschauer darstellt. Jede Änderung im Zusammenhang mit der Veranstaltung bedeutet daher, dass der Veranstalter bzw. Sender seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und dem Zuschauer auf Wunsch den Eintrittspreis erstatten muss. Eine Verschiebung oder Vorverlegung der Veranstaltung (auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit) oder ein anderer Veranstaltungsort ändert daran nichts.
Schließlich kann eine Show unter anderem aus technischen Gründen, wetterbedingten Gründen (bei Veranstaltungen im Freien) oder Sicherheitsgründen unterbrochen werden.
Auf der Rückseite der Tickets ist manchmal vermerkt, dass diese erstattet werden können, wenn die Vorstellung nur eine bestimmte Zeit, üblicherweise eine Stunde, dauert. Erfolgt die Unterbrechung nach Ablauf dieser Zeit, gilt die vertragliche Verpflichtung des Veranstalters/Senders gegenüber dem Zuschauer als erfüllt, und eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nicht erforderlich, vorausgesetzt natürlich, die Ursache der Unterbrechung liegt außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters oder seiner Beauftragten (Feuer, Alarm usw. und generell alle Fälle höherer Gewalt).
Wichtiger Hinweis – Hier ein Auszug aus den von den Käufern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
2. Widerrufs-, Stornierungs- und Rückerstattungsfrist
Gemäß Artikel L 121-20-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes besteht für Tickets kein Widerrufsrecht. Alle Bestellungen sind verbindlich. Sie werden von WEEZEVENT über eine mögliche Absage, Verschiebung oder wesentliche Änderung der Veranstaltung informiert, sobald WEEZEVENT vom Veranstalter darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Nur der Käufer, der die Bestellung auf der WEEZEVENT-Website aufgegeben hat und dessen Name auf dem Ticket erscheint, kann eine Rückerstattung erhalten.
Ihre Rückerstattung, ausgenommen Buchungen, die per Offline-Zahlung getätigt wurden, erfolgt durch WEEZEVENT im Namen des Veranstalters nur dann, wenn WEEZEVENT die dem Veranstalter zustehenden Beträge besitzt. Die Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn:
Der Veranstalter hat ausdrücklich die Rückerstattung an die Käufer gefordert.
Der Veranstalter hat dem Rückerstattungsantrag des Käufers zugestimmt.
Oder WEEZEVEVENT ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Mit dem Kauf eines Tickets auf der WEEZEVENT-Website erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche gegen WEEZEVENT auf Rückerstattung zu verzichten. WEEZEVENT wird jedoch alles in ihrer Macht Stehende tun, um Ihnen eine Rückerstattung durch den Veranstalter zu ermöglichen.
Zur Erinnerung: Jede Entscheidung über die Absage, Verschiebung oder Änderung einer Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Veranstalters, und WEEZEVENT kann nicht an dessen Stelle treten.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung behält WEEZEVENT in jedem Fall die Mietgebühr ein. In diesem Fall wird lediglich der Ticketpreis erstattet.
Zur Erinnerung hier ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen, denen Sie als Veranstalter zugestimmt haben:
ARTIKEL 7: Änderung und Absage der Veranstaltung – Rückerstattung für den Teilnehmer
Stornierung
Wird eine Veranstaltung wesentlich verändert (Änderung des Datums, der Uhrzeit, des Veranstaltungsortes oder des Programms), während bereits Tickets verkauft wurden oder sich noch im Verkauf befinden, so hat der Veranstalter WEEZEVENT unverzüglich zu informieren.
Eine wesentliche Änderung eines Ereignisses wird im Kontext der vorliegenden Texte als Absage des Ereignisses betrachtet.
Verpflichtung zur Rückerstattung
WEEZEVENT weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Rückerstattung des vollen gezahlten Preises an die Teilnehmer eine Verpflichtung des Veranstalters ist.
Der Veranstalter ermächtigt WEEZEVENT ausdrücklich, Rückerstattungen aus den ihm zustehenden Mitteln abzuwickeln. Sollten die Mittel nicht ausreichen, verpflichtet sich der Veranstalter, WEEZEVENT die notwendigen Gelder für die Rückerstattung an die Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.
Im Falle einer Rückerstattung bleibt die vom Veranstalter an WEEZEVENT zu zahlende Vergütung bestehen.
Darüber hinaus fallen bei einer Stornierung gemäß der Preisliste Stornogebühren an.
Rückerstattung auf Wunsch des Veranstalters
Außer im Falle einer Verschiebung, einer wesentlichen Änderung oder einer Absage kann der Veranstalter WEEZEVENT ausdrücklich auffordern, den Teilnehmern ohne Angabe von Gründen die Kosten für bereits verkaufte Tickets ganz oder teilweise zu erstatten. In diesem Fall hat der Veranstalter WEEZEVENT die zur Bearbeitung der Rückerstattung erforderlichen Kosten zu erstatten. Bei einer Rückerstattung auf Wunsch des Veranstalters behält WEEZEVENT seine Vergütung ein.